1 - Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget versteht sich als eine alternative Leistungsform zu klassischen Dienst- oder Sachleistungen und findet sich im 9. Sozialgesetzbuch wieder. Budgetnehmer erhalten hierbei in Anlehnung an Ihre jeweiligen Beeinträchtigungen und Verwendungswünsche ein individuelles Budget, mit den sich die Betreffenden notwendige Leistungen „einkaufen“ können.

Die wohl bekannteste Nutzungsvariante des Persönlichen Budgets findet sich in der Assistenz wieder. Budgetnehmer werden dabei zu Arbeitgebern, indem Sie Ihre Assistenzen selbst anstellen und beschäftigen oder sich zusätzlich ein entsprechendes Dienstleistungsunternehmen, wie beispielsweise einen Assistenzdienst, engagieren.

Aber auch der Erwerb von Hilfsmitteln, Therapien oder klassischen Dienstleistungen, wie eine Haushaltshilfe, lassen sich mit dem Budget bestreiten. Das Persönliche Budget schafft zusätzliche Möglichkeiten einer größeren Selbstbestimmung und Teilhabe. Es ist freiwillig. Sie können sich dafür entscheiden, müssen es aber nicht.
Das Persönliche Budget kann aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden, wenn Ihnen die Fortsetzung der Vereinbarung nicht zumutbar ist (§ 29 SGB IX).

Folgende Einsatzgebiete und Anwendungsmöglichkeiten sind denkbar:

  • Assistenz in unterschiedlichen Einsatzgebieten:
    • bei der Pflege
    • bei der Arbeit oder Ausbildung/Studium
    • in der Freizeit
    • im Haushalt
  • für Fahrdienste oder Kraftfahrzeughilfe
  • für Hilfsmittel und Therapien

2 - Ziele des persönlichen Budgets

  • Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben
  • Selbstbestimmung
  • Unabhängigkeit und Freiheit
  • Unterstützung von Angehörigen

3 - Wer kann das Persönliches Budget beantragen?

Laut § 2 SGB IX sind alle Menschen mit einer Behinderung oder hiervon Bedrohte berechtigt das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX zu beantragen. Das Persönliche Budget kann auch durch die Eltern oder Vormundschaften beantragt werden. Die Beantragung kann bei einem der folgenden Leistungsträger  erfolgen:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sozialamt
  • Jugendamt
  • Agentur für Arbeit
  • Kriegsopferfürsorge

Die Zusammenstellung des Budgets richtet sich hierbei nach dem Umfang und der Verwendungsart sowie den individuellen Bedürfnissen der Budgetnehmer. Wird zum Beispiel Freizeitassistenz beantragt und es sind hierbei keine zusätzlichen Pflegeinhalte nötig, wird es sich höchstwahrscheinlich um nur einen Leistungsträger handeln.

Ist hingegen eine 24-Stunden-Assistenz geplant, kommen mehrere Kostenträger für das Persönliches Budget zusammen. In diesem Fall wird ein „trägerübergreifendes Persönliches Budget“ beantragt.

Nach Antragstellung bei einem Kostenträger Ihrer Wahl obliegt es den beteiligten Trägern die Zuständigkeiten zu regeln und sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Für Sie ist in der Regel ebenfalls nur ein Ansprechpartner zuständig. Nähere Informationen über bestehende Fristen finden sich in den §§ 14, 15 SGB IX wieder.

Es erfolgt die Prüfung des Antrages und in welchem Umfang Leistungen benötigt werden. Ist ein Anliegen erfolgreich bearbeitet, gibt es eine „Zielvereinbarung“ über diese Leistungen und einen „positiven Bescheid“, in welcher u. a. die Höhe des bewilligten Budgets, die Verwendungsmöglichkeiten und andere Richtlinien verankert sind.
Zu Beginn erhält man das Persönliche Budget nur für einen kürzeren Zeitraum, zum Beispiel für ein Jahr. Wenn Sie in dieser Zeit gut mit dem Budget zurechtkommen, können Sie es vor Ablauf der jeweiligen Bewilligungsfrist erneut beantragen. 


4 - Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe des Budgets hängt davon ab, wie viel Hilfe Sie benötigen. Manche kommen mit weniger als 200 Euro im Monat aus. Benötigen Sie eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung, können Sie mehrere tausend Euro erhalten.

5 - Rechtsgrundlage

Die wichtigste Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets ist im § 29 SGB IX verankert.

Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 

6 - Modellvarianten des Persönlichen Budgets

6.1 Arbeitgebermodell

Mit dem Geld des Persönlichen Budgets stellen Sie Ihre Helfer, die Assistenten, selbst an und bezahlen diese. So werden Sie Arbeitgeber. Das bedeutet aber auch mehr Planung und Organisation für Sie. Zum Beispiel müssen Sie selbst nach Assistenten suchen, diese einstellen und einen Arbeitsplan festlegen (Erleichterung durch Budgetassistenz).

Wenn Sie mit dem Geld des Persönlichen Budgets einen oder mehrere Assistenten einstellen, werden Sie zum Arbeitgeber. Sie sollten mit dem Leistungsträger genau festlegen, wie viel Geld Sie für welche Leistungen brauchen.

Was bedeutet das:

  • Anmeldung eines Betriebes zu Hause -> Knappschaft (bis 450 €) oder Agentur für Arbeit (ab sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)
  • Einstellung der Assistenten im eigenen Haushalt/Betrieb
  • Stundenplanung
  • Lohnkostenvorbereitung
  • Problemmanagement
  • Stichwort „Eigenverantwortung!“ in allen Bereichen!
  • Schon gewusst:
  • Auch im Arbeitgebermodell besitzen Budgetnehmer selbstverständlich das Recht auf Beratung und Unterstützung.
  • Es besteht folglich die Möglichkeit, das Arbeitgebermodell in Kombination mit einer passenden sogenannten „Budgetassistenz“ zu verwalten. Diese sollte bereits in der Antragstellung zusätzlich zu den klassischen Assistenzleistungen beantragt werden und unterstützt Sie in Ihrer Rolle als Arbeitgeber
  • Als Begründungen für Notwendigkeiten einer Nutzung der Budgetassistenzen sind hilfreich:
    • Persönliche Beschreibungen/Begründungen – Warum wird diese benötigt?
    • z. B. Zeitaufwand, fehlende Kompetenzen, individuelle Beeinträchtigungen
  • Rechtsgrundlagen zur Unterstützung:
    • § 8 SGB IX „Wunsch und Wahlrecht“ sowie § 29 Abs. 2 SGB IX, in denen erforderlicher Bedarf plus erforderliche Beratung und Unterstützung benannt werden, welche deshalb im Budget berücksichtigt werden müssen

6.2 Dienstleistungsmodell

Wenn Sie die organisatorische Arbeit als Arbeitgeber nicht übernehmen möchten oder können, können Sie dafür einen Hilfsdienst beauftragen. Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten, aber auch aus zeitlichen Gründen entscheiden sich oft für diese Hilfe. Den Hilfsdienst müssen Sie vom Persönlichen Budget bezahlen. In diesem Fall beantragen Sie ein „Persönliches Budget im Dienstleistungsmodell“.

Was bedeutet das für Sie?

Alle Tätigkeiten, welche Sie im Arbeitgebermodell eigenständig durchführen müssen, werden von Assistenzdiensten übernommen.

Dazu gehören u. a.:

  • Anstellung von Assistenzen
  • die Zuarbeit für Lohnbüro und Auszahlung von Löhnen
  • Suche von Assistenz
  • tritt mit den Dienstleistungsunternehmen selber in Verhandlung
  • Schon gewusst:
  • Assistenzdienste variieren häufig sehr unterschiedlich bezüglich Ihrer Leistungskataloge und Kosten!
    Informieren Sie sich daher umfassend und treffen Sie Entscheidungen immer anhand Ihrer Bedürfnisse

Ansprechpartner

Jessica Uhlmann I 0176 – 94711762