Ein Herzstück unseres Unternehmens ist die kostenlose Budgetberatung. Sie dient alleinig dazu, Menschen mit Beeinträchtigung, die sich für die Beantragung des Persönlichen Budgets entschieden haben bzw. diese in Betracht ziehen, in ihrer Antragstellung zu unterstützen.

Gleichzeitig ist es unser Ziel, dem Klienten das für den Umgang mit dem Persönlichen Budget nötige Wissen zu vermitteln und ihn über die Möglichkeiten aber auch Hürden, die im Kontext auftreten können, aufzuklären.

Unsere Berater informieren Sie dabei, was das Persönliche Budget ist, wie eine Bedarfsermittlung funktioniert, helfen bei der Berechnung und Begründung für das Persönliche Budget und moderieren auch die Kommunikation mit den Leistungsträgern und sozialen Diensten.

Die Beratung erfolgt, solange noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt, der Klient nach einem Ablehnungsbescheid nicht weitergehen möchte oder ein Widerspruch langfristig rechtliche Betreuung benötigt. Hierfür arbeiten wir bei Bedarf eng mit einer uns unterstützenden Rechtsanwältin zusammen bzw. unterstützen aktiv den Rechtsbeistand des Klienten.

Wie läuft eine Budgetberatung ab?

Zu Beginn findet ein erstes Kennenlernen mit dem Budgetberater statt. Es wird geklärt, was das Persönliche Budget ist und welche Möglichkeiten sich für den Klienten daraus ergeben können.

Im Anschluss entscheidet der Klient über die Beantragung und formuliert als ersten Schritt seinen Hilfebedarf und seine Ziele.

Danach arbeitet der Budgetberater Bedarfe und Ziele final aus und formuliert die Begründung, in welcher Verwendung und welchem Umfang das Persönliche Budget für den Klienten geeignet ist.

Es folgt die Beantragung.

Für alle im Kontext stehenden Fragen steht der Budgetberater dem Klienten über den gesamten Zeitraum der Beantragung hinweg zur Verfügung.

Sollte es nicht möglich sein zu uns ins Büro zu kommen oder einen Termin im Umfeld wahrzunehmen, besteht zusätzlich die Möglichkeit der telefonischen bzw. videotelefonischen Beratung.

Ansprechpartner

Jessica Uhlmann I 0176 – 94711762